Zum Inhalt oder zur Navigation

Jugendhilfeprojekte in Berlin-Köpenick

Begleiteter Umgang nach § 18.3 SGB VIII

Begleiteter Umgang nach § 18.3 SGB VIII

Kurzkonzept

„Begleiteter Umgang soll Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, ihr gesetzlich verankertes Recht auf eine entwicklungsfördernde Kontinuität ihrer Beziehung zu beiden Eltern bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen auch nach der Trennung von ihnen wahrzunehmen, sofern es ohne diese Beratung und Unterstützung nicht möglich ist. Der Begleitete Umgang hat das Ziel, die Umgangsgestaltung so bald wie möglich zu verselbstständigen. Dies setzt eine von allen getragene Absprache über den Umgang mit dem Kind voraus“ (aus: Rahmenleistungsbeschreibung Begleiteter Umgang).

Zielgruppe

Das Leistungsangebot des Begleiteten Umgangs richtet sich an:

  • Kinder und Jugendliche, die Umgang zu einem Elternteil wünschen
  • Eltern minderjähriger Kinder, die getrennt leben und Schwierigkeiten bei der Kontaktanbahnung und/ oder bei der angemessenen Durchführung des Umgangs haben
  • Eltern minderjähriger Kinder, die getrennt leben und nicht in der Lage sind, eine einvernehmliche Regelung zum Umgang zu treffen und einzuhalten, was zu massiven Belastungen der Eltern-Kind-Beziehung führt und/ oder das Kindeswohl gefährdet
  • Personen im Sinne des § 1685 BGB, wenn der Umgang dem Kindeswohl dienlich ist und die Beteiligten außerstande sind, allein eine einvernehmliche Regelung zu treffen.

Räumlichkeiten

Die begleiteten Umgänge finden je nach Bedarf in Räumen des Trägers in Oberschöneweide, Spindlersfeld oder in der Altstadt Köpenick statt.

Team

Die begleiteten Umgänge werden durch das Team der ambulante HilfenBErlin geleistet.

Ansprechpartnerin:
Frau Antje Hufen (Projektleitung)
Telefon:
(030) 65 26 26 95
Anschrift:
Märkisches Sozial- und Bildungswerk e.V.
Rosenstraße 1
12555 Berlin
Anfahrt:
mit der Straßenbahn bis "Rathaus Köpenick" oder "Freiheit"