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Partizipation und Beschwerdemanagement

Neben der gesetzlichen Grundlage, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer Entwicklung an allen, sie betreffenden Entscheidungen in geeigneter Weise zu beteiligen sind (vgl. § 8 SGB VIII), sowie dem Mitspracherecht der Kinder und Jugendliche im Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII, ist es die pädagogische Grundüberzeugung des Trägers, Kinder und Jugendliche sowie die Personensorgeberechtigten im gesamten Hilfeprozess zu beteiligen.

Dabei werden die unterschiedlichen Entwicklungsstände der Kinder und Jugendlichen sowie die individuellen Ausgangslagen der Familien berücksichtigt.

In unserem Projekt „Participation-Peers in den erzieherischen Hilfen“, gefördert vom Deutschen Kinderhilfswerk e.V., haben unsere Fachkräfte zusammen mit den Kindern und Jugendlichen Ansätze und Methoden entwickelt, mit denen es intern gelingt, Kinder und Jugendliche über ihre Rechte zu informieren, aktive Mitbestimmung und Interessenvertretung in allen Angeboten des Trägers zu realisieren und sie für Beteiligungsprozesse in Schule und Kommune fit zu machen. Erarbeitet wurde ein Methodenkoffer, der Wissen und Arbeitsmaterialien leicht anwendbar zusammenfasst. Während des partizipativen Gestaltungsprozesses wurden die beteiligten Kinder, Jugendlichen und Fachkräfte zugleich zu Participation-Peers ausgebildet, die in unseren Trägerstrukturen wirken können.

Auch im Bereich der Suchtkrankenhilfe ist Partizipation ein besonderer Schwerpunkt/ besonderes Anliegen. Unser Suchthilfeprojekt »Triathlon« ist eine Einrichtung zur Betreuung, Förderung und Wiedereingliederung von alkoholkranken Menschen nach § 53 SGB XII. Menschen mit einer Alkoholerkrankung sollen bei uns durch qualifizierte Betreuung und Anleitung die Möglichkeit einer Rückkehr in ein möglichst aktives und selbstständiges Leben erhalten. Besondere Schwerpunkte liegen hierbei in dem Bereich der sozialen Teilhabe, der Schaffung menschenwürdiger Lebensumstände und der Erlangung einer selbstständigen, im günstigsten Fall abstinenten Lebensführung (vgl. §§1,4 SGB IX).

 

Beschwerdemöglichkeiten

Die Rechte und Beschwerdemöglichkeiten der von uns betreuten Menschen und deren Familien haben für das Märkische Sozial- und Bildungswerk e.V. eine besondere Bedeutung. Kritik, Anregungen, Einwände und Beschwerden sind Chancen zur Weiterentwicklung und Verbesserung bestehender Systeme. Oft hilft ein klärendes und vertrauensvolles Gespräch, um Missverständnisse auszuräumen und Veränderungen herbeizuführen.

Wenn Sie mit unserer Arbeitsweise unzufrieden sind oder Probleme in der Zusammenarbeit auftreten, dann sprechen Sie unsere Fachkräfte bitte darauf an. Sollte dies nicht möglich sein oder zu keiner Lösung führen, können Sie sich an unsere Vertrauenspersonen wenden. Je nach Region können individuelle Termine vereinbart werden.

 

Ansprechpartnerinnen Berlin

Name: Stefanie Rogatzki

Telefon: (0157) 79 01 62 32

E-Mail: beschwerde.berlin@msbw-online.de

 

Name: Susanne Larsen

Telefon: (0176) 45 06 41 67

E-Mail: beschwerde.berlin@msbw-online.de

 

Ansprechpartnerin Cottbus

Name: Nele Deichsler

Telefon: (0355) 322 69

E-Mail: beschwerde.cottbus@msbw-online.de

 

Ansprechpartnerin Lübben (LK Dahme-Spreewald Süd)

Name: Katja Rechenberger

Telefon: (0160) 99 85 98 98

E-Mail: beschwerde.lds@msbw-online.de